Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für das Fach Gesellschaftslehre ist die Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien
(Übergreifende Schulordnung) vom 12. Juni 2009.
An Integrierten Gesamtschulen ist das Fach Gesellschaftslehre in den Klassenstufen 5 - 10 Pflichtfach.
An Realschulen plus kann das Fach Gesellschaftslehre auf Beschluss der Gesamtkonferenz alternativ zu den Fächern Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde eingeführt werden.